13. Juni 2021: Der Inhalt der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz

(Auszug aus der Rede vom 19. März 2021 im Nationalrat) (Français)

Bei der Volksabstimmung am 13. Juni 2021 geht es um das gesamte Covid-19-Gesetz  

Stimmbürger, die mit der Politik des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie nicht einverstanden sind, haben das Referendum ergriffen, was ihr gutes Recht ist. Aber wir müssen uns über die Konsequenzen dieser Abstimmung im Klaren sein.

Am 13. Juni wird das Schweizer Volk nicht über die Maskenpflicht abstimmen. Wir werden nicht über Homeoffice abstimmen. Wir werden nicht darüber abstimmen, wie lange Restaurants geschlossen sein sollen. Wir werden nicht über Einschränkungen in Fußballstadien abstimmen. Wir werden nicht über Terrassen in Skigebieten oder über Impfungen abstimmen. Denn all diese Dinge regelt der Bundesrat auf der Grundlage des Epidemiengesetzes, das das Volk 2012 mit deutlicher Mehrheit angenommen hat.

Worüber wir abstimmen, sind Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Opfer der Pandemie. Die wirtschaftlichen Opfer der Pandemie sind die Menschen, die ihr Einkommen verloren haben, die Arbeitslosen, die im Moment keine Arbeit finden, und die Unternehmen, die von den Behörden angewiesen wurden, ihre Tätigkeit vorübergehend einzustellen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, oder diejenigen, deren Tätigkeit zusammengebrochen ist, obwohl sie nicht von einer Behörde eingestellt wurde.

Um Missverständnisse zu vermeiden, muss an dieser Stelle klar gesagt werden: Nicht die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgelöst, sondern das Auftreten des Coronavirus selbst! Und es ist der Kampf gegen das Virus, beginnend mit der Impfung, der es der Wirtschaft ermöglichen wird, sich zu erholen.

Konkret regelt das Gesetz, über das wir am 13. Juni abstimmen werden, vor allem die Unterstützung für Arbeitnehmer – ich denke dabei vor allem an die 100% Lohnfortsetzung für Geringverdiener im Falle von Kurzarbeit.

Es regelt die Unterstützung von Unternehmen (Härtefälle);

es regelt die Unterstützung von Selbstständigen durch die EO;

es regelt die Unterstützung von Unternehmenr, die Arbeitnehmer ihres eigenen Unternehmens sind; es regelt auch spezifische Unterstützungsmaßnahmen für Sektoren wie Kultur, Medien oder Veranstaltungen.

Da es sich um ein dringliches Gesetz handelt, wird es am 25. September 2021, ein Jahr nach seinem Inkrafttreten, außer Kraft treten, wenn die Mehrheit des Volkes Nein stimmt. Alle getroffenen Maßnahmen wären dann gestoppt. Die bereits ausgezahlten Beihilfen müssten nicht zurückgezahlt werden, aber es wäre nicht mehr möglich, neue Beihilfen an die Sektoren zu zahlen, die noch gesperrt wären. Natürlich hoffen wir alle, dass wir bis zum Sommer diese schwierige Phase endgültig hinter uns gelassen haben. Leider kann dies aber niemand mit Sicherheit sagen.

Außerdem würde die Ablehnung dieses Gesetzes zu einem immensen Chaos bezüglich des Endes der Wirtschaftshilfe führen, was ich anhand von zwei Fragen aufzeigen möchte.

Erste Frage: Kann ein Unternehmen, nachdem das Gesetz außer Kraft getreten ist, noch für Schäden entschädigt werden, die es erlitten hat, als das Gesetz in Kraft war?

Die zweite Frage ist, ob die Kantone nach dem Auslaufen des Gesetzes noch die Beihilfen vom Bund zurückfordern können, die sie als das Gesetzes noch galt, den Unternehmen gewährt haben.

Eine Ablehnung dieses Gesetzes würde ein unglaubliches Chaos verursachen und die Glaubwürdigkeit des Bundes dauerhaft untergraben. Es wäre katastrophal, wenn wir dann mit einer neuen Krise konfrontiert würden, weil die Schweiz sich nicht mehr trauen würde, sie zu bewältigen.

Ich bitte Sie daher alle dringend, dieses Gesetz zu unterstützen, damit es in einer Volksabstimmung angenommen werden kann.