Altersreform: Die Vorlage des Ständerats ist der Kompromiss

Nach dem Rückzug aus dem Berufsleben wollen die Schweizerinnen und Schweizer eine solide Rente, mindestens auf dem heutigen Niveau. Die Wertschätzung für die AHV und für die 2. Säule heisst aber nicht, dass sich gar nichts ändern darf. Im Gegenteil, wir müssen das System konsolidieren, um die drei wichtigsten Herausforderungen zu bewältigen: Die Baby-Boomer, die jetzt in grosser Zahl ins Rentenalter kommen, die steigende Lebenserwartung und der strukturell bedingte Rückgang der Erträge in der 2. Säule. Die SP ist der Meinung, dass Reformen unumgänglich sind und hat darum aktiv daran mitgewirkt, im Ständerat einen Kompromiss auf Basis der Vorlage des Bundesrats zu finden. In diesem Kompromiss zur Sicherung der Renten sind wir drei grosse Zugeständnisse eingegangen: Erstens die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre und das obwohl die Lohngleichheit noch längst nicht realisiert ist. Zweitens die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule von 6,8% auf 6%, was einer Rentensenkung von 12 Prozent bei der Pensionskasse gleichkommt. Drittens akzeptieren wir die Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu einem Prozentpunkt um die Baby-Boomer-Generation abzufedern – und das obwohl unsere Begeisterung für die Mehrwertsteuer sehr begrenzt ist, da sie bekanntlich die hohen Einkommen kaum belastet.

Im Gegenzug sieht der Kompromiss des Ständerats vor, die Renten für die tiefen und mittleren Einkommen auf dem heutigen Niveau zu erhalten. Konkret geht es darum, die Rentensenkung in der 2. Säule durch eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat für Neurentner zu kompensieren und ausserdem das Maximum der Ehepaar-Renten von 150% auf 155% zu erhöhen.

Die FDP, die Grünliberalen und die SVP haben unseren Vorschlag, die Renten zu erhalten, zuerst abgelehnt und danach im Plenum des Nationalrats improvisiert und eine neue Idee aus dem Hut gezaubert. Anstelle der 70 Franken AHV-Erhöhung, die von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern paritätisch finanziert werden sollen, will die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die Senkung der PK-Renten innerhalb der 2. Säule selbst kompensieren. Konkret will ihr Vorschlag den „Koordinationsabzug“ abschaffen und die Beiträge an die 2. Säule erhöhen.

Leider hat dieser Vorschlag zwei ganz wesentliche Nachteile: Einerseits kommt die Erhöhung der PK-Beiträge die tiefen Einkommen und die Teilzeitarbeitenden deutlich teurer zu stehen. Sie frisst die Kaufkraft der Menschen mit tiefen Einkommen weg, obwohl diese ohnehin schon in prekären Verhältnissen leben. Wer 45 Jahre alt ist und mit Teilzeitarbeit 21‘150 Franken verdient, verliert bis zu 1400 Franken pro Jahr. Auch die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge trifft letztlich die Menschen mit tiefen Einkommen. Klar ist: Für jene Menschen kostet die Lösung des Ständerats nur halb so viel. Ausserdem wären die Frauen wieder einmal doppelt betroffen, weil sie öfters Teilzeit arbeiten und im Schnitt weniger verdienen: Sie müssten einen Verlust an Kaufkraft und eine Erhöhung des Frauenrentenalters hinnehmen.

Das ebenso einfache wie robuste System mit einer Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken, wie es der Ständerat vorgeschlagen hat, ist gerechter. Wenn das in der Schlussabstimmung so beschlossen wird, wird die SP die Reform in der Volksabstimmung aktiv unterstützen. Hingegen akzeptieren wir keine zusätzlichen Zugeständnisse, welche die Ertragsschwäche der 2. Säule mit frischem Geld für die Pensionskassen kompensieren wollen – zum Schaden der tiefen und mittleren Einkommen. Wie es CVP-Präsident Gerhard Pfister nach dem Scheitern der USR III richtig festgestellt hat, ist die Altersreform ohne diese 70 Franken AHV-Erhöhung an der Urne chancenlos. Ebenso ist jede Erhöhung des Rentenalters über 65 hinaus chancenlos, solange die Unternehmen damit fortfahren, ältere Arbeitnehmende vorzeitig zu entlassen.