Finanzordnung 2021: Das Vergnügen, sich selbst zu ängstigen

(En français, avec une graphique de répartition de l’impôt fédéral direct: http://rogernordmann.ch/votation-federale-sur-le-regime-financier-du-plaisir-de-se-faire-peur/)

Die Schweiz ist ein seltsames Land: Die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer ist zeitlich befristet. So stimmen wir alle 10 oder 15 Jahre über die Beibehaltung oder Abschaffung dieser beiden Steuern ab, die allein 60% der Einnahmen des Bundes ausmachen. Mit anderen Worten, würde die Bevölkerung diesen Vorschlag am 4. März 2018 überraschenderweise ablehnen, käme dies praktisch der Auflösung des Bundes gleich.

Würde am 4. März eine Mehrheit die Finanzordnung 2021 ablehnen, hätte der Bund ab dem Jahr 2021 keine Grundlage mehr, die direkte Bundes-, sowie die Mehrwertsteuer zu erheben. Davon wären auch die Kantone wären stark betroffen, da 17% der direkten Bundessteuer ihnen zustehen. Gleiches gilt für die AHV, die jährlich mit über 10 Milliarden Franken durch das Bundesamt für Steuern und die Mehrwertsteuer finanziert wird.

Konkret verlängert das dem Volk vorgelegte Projekt die Erhebung dieser Steuern bis 2035.  Da der Entwurf einstimmig von den Eidgenössischen Räten angenommen wurde, ist davon auszugehen, dass auch Volk und Kantone die Vorlage gutheissen werden. Im Jahr 2004 stimmten 74% der Wähler der Verlängerung bis 2020 zu.

Während der Debatte im Parlament schlug die Sozialdemokratische Fraktion vor, die Befristung zu streichen, wodurch eine Wiederholung der Übung im Jahr 2035 vermieden worden wäre. Aber die Mehrheit weigerte sich, uns zu folgen, wahrscheinlich mit der geheimen Hoffnung, dass sie eines Tages in der Lage sein wird, die direkte Bundessteuer nach ihrem Gusto zu gestalten oder ganz abzuschaffen. In der Tat verabscheut die Rechte die Umverteilungswirkung der direkten Steuer.

In der Zwischenzeit gönnt sich die Schweiz den Luxus, für die Dauer einer Abstimmungskampagne am Rande des Abgrunds zu spazieren. Mit den damit verbundenen Risiken.