In unserer von Komplexität geprägten Zeit ist es bemerkenswert, dass das Parlament einen einfachen Text verfasst hat! Im Gegensatz zum barocken CO2-Konstrukt, das 2021 vom Volk abgelehnt wurde, konzentriert sich das neue Klima- und Innovationsgesetz (KIG) auf das Wesentliche und besteht aus nur drei Elementen. Erstens: Erreichen der Klimaneutralität bis 2050. Zweitens, den Ersatz von fossilen und elektrischen Direktheizungen mit 200 Millionen Franken pro Jahr unterstützen. Drittens: Unterstützung der Industrie bei der Abkehr von fossilem Gas durch Investitionen in neue Technologien, ebenfalls mit einem Betrag von 200 Millionen pro Jahr.
Natürlich löst dieses Projekt nicht alle Probleme im Bereich Energie und Klima. Aber genau das ist seine Stärke: Nach dem Scheitern von 2021 einen neuen Anlauf zu nehmen, indem er sich auf das Wesentliche konzentriert. das Parlament hat aus seinen Fehlern gelernt und die Kritik am CO2-Gesetz berücksichtigt. Anstatt einen umfangreichen Katalog von Massnahmen und Steuern zu verabschieden, ohne deren Zweck zu klären, wählte es den umgekehrten Weg, nämlich zunächst das Gesamtziel zu bestimmen.
Dieser Ansatz drängte sich umso mehr auf, als der am 18. Juni zur Abstimmung stehende Text den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative darstellt. Dieses Volksbegehren wille die Klimaneutralität in der Verfassung verankern. Das Klimagesetz übernimmt dieses Ziel, allerdings in einer deutlich flexibleren Form. Insbesondere lässt es zu, dass verbleibende Emissionsmengen durch negative Emissionen “kompensiert” werden können. Da die Initianten wissen, dass der Weg zur Klimaneutralität steinig ist, haben sie sich an diese pragmatische Sichtweise angeschlossen, anstatt sich auf Details zu versteifen. Ihren konstruktiven Geist ist zu begrüssen.
Das Gesetz ist bewusst einfach gehalten, aber auch effektiv. Das Parlament hat einen starken Impuls in zwei Schlüsselbereichen gegeben, in denen die Energiewende nur schleppend vorankommt. Dabei handelt es sich zunächst um den Gebäudesektor. Das Gesetz schlägt vor, den Ersatz von Gas- und Ölheizungen sowie von Heizungen, die direkt mit Strom betrieben werden, zu unterstützen. Damit orientiert sich das Gesetz am Berner Modell. Der Kanton Bern hat sich freiwillig dafür entschieden, eine Grundprämie von 10 000 Franken für den Ersatz von Heizungen zu gewähren. Und der Erfolg stellte sich sofort ein (allerdings hat der Kanton Bern später aus Budgetgründen wieder auf 6000 Franken gekürzt).
Bei der Umsetzung des Gesetzes schlägt Bundesrat Rösti zu Recht vor, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den Ersatz von elektrischen Direktheizungen zu fördern. Diese verbrauchen nämlich mitten im Winter viel Strom, gerade dann, wenn die Versorgung problematisch ist. Wird eine elektrische Direktheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, können zusätzlich drei weitere vergleichbare Gebäude mit der gleichen Energiemenge beheizt werden. Diese Strategie erweist sich also als besonders effizient.
Der andere Impuls des Gesetzes besteht darin, die Industrie für ihre Investitionen in der Dekarbonisierung zu unterstützen. In diesem Sektor, der derzeit etwa 17 Terawattstunden fossile Energie verbraucht, sind Fortschritte schwierig. Zwar gibt es technische Lösungen, doch der Wettbewerbsdruck ist so hoch, dass es für die Unternehmen nicht einfach ist, die Umrüstung ihrer Anlagen zu finanzieren. Um eine solide industrielle Basis in der Schweiz aufrechtzuerhalten, ist es daher sinnvoll, ihre Bemühungen zu unterstützen.
Einige werden bedauern, dass das Parlament auf eine Erhöhung der Lenkungsabgabe auf fossile Energieträger verzichtet hat. In Wirklichkeit war dies eine weise Entscheidung. Angesichts der seither eingetretenen Verteuerung der Energieträger wäre eine solche Erhöhung an der Urne abgestraft worden. Letztendlich besteht das Verdienst dieses Gesetzes darin, statt auf ökonomische Bestrafung auf konkreten Investitionshilfe zu setzen.