Am Anfang ging es um die Anpassung der Unternehmensbesteuerung an die internationalen Standards. Das Ergebnis ist ein riesiges Loch in der Bundeskasse sowie in derjenigen von Kantonen, Städten und Gemeinden. Alte Steuertricks wurden durch neue ersetzt, bei denen schon absehbar ist, dass einige bald nicht mehr Standardkonform sein werden.
Diese Vorlage ist nichts anderes als ein grober Verstoss gegen das Gebot der Gleichbehandlung und der Steuergerechtigkeit. Insbesondere werden mehrere Abzüge von fiktiven Kosten eingeführt. Das erinnert mehr an Science-fiction als an Steuerkunde. Nebenbei wird massiv disharmonisiert.
Die Liste der Fantasieabzüge ist nicht nur teuer, sondern auch dermassen willkürlich, dass die Mehrheit dieses Rates es für nötig befunden hat, eine pauschale Begrenzung der kumulierten Wirkung der Abzüge zu beschliessen. Diese sollen maximal zu einer Absenkung des steuerbaren Gewinnes um 80% führen. Dieser angebliche «Schutzmechanismus» hat aber einen Vorteil: er führt uns das Ausmass der Verluste vor Augen. Erwirtschaftet ein Unternehmen eine Million Gewinn, wird es auf der Steuererklärung 200’000 Franken als kantonales steuerbares Gewinn eintragen dürfen. Dieser geschrumpfte Betrag wird dann mit 7 oder 8 Prozent vom Kanton und von der Gemeinde besteuert. Am Ende entrichtet das Unternehmen insgesamt bloss 15’000 Franken an die Gemeinde- und Kantonskasse. Also 1,5% des realen Gewinnes.
Was noch dazu kommt: für die Ermittlung des Abzuges der fiktiven Zinsen (NID) ist die Abgrenzung zwischen notwendigem und überschussigem Eigenkapital völlig unpräzis. Hier wird ein klientelistischer Basar sondergleichen entstehen. Am meisten Freude wird die Zunft der Steuerberater daran haben: für sie wird die hier ein massgeschneidertes Förderprogramm geschaffen.
Diese Vorlage begräbt nicht nur den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung, sondern ebnet den Weg für einen Kahlschlag des Service Public.
Schon die Botschaft des Bundesrates ging von Ausfällen von 2 Milliarden für die öffentlichen Kassen aus – ausgehende von einem Durchschnittnettosatz von 16 Prozent bei den Unternehmenssteuern. Die parlamentarischen Beratungen haben dieses Loch nochmals vergrössert: Um 450 bis 550 Millionen. Die messbare Grösse des Loches beläuft sich also auf mindestens 2,5 Milliarden Franken.
Allerdings haben sich die Kantone sogleich Hals über Kopf in den Wettkampf um die tiefsten Steuersätze gestürzt. Darum ist jetzt schon klar, dass wir am Ende bei einem Steuersatz von unter 16 Prozent landen werden. Das Loch wird also noch grösser.
Dies auch, weil die amtliche Schätzung des Loches Teile der Auswirkungen der Reform gar nicht beziffert. Die Schätzung der Ausfälle ist darum bei der USR III gleich schlecht wie damals bei der USR II.
Kommt die USR III in dieser Form durch,
- Dann werden die öffentlichen Leistungen für die Bevölkerung massiv gekürzt werden müssen – in der AHV, in der Landwirtschaft, in der Bildung oder im Regionalverkehr.
- Dann werden die öffentlichen Dienstleistungen teurer – die Billete für den öV, die Studiengebühren oder die Krankenkassenprämien, weil die öffentliche Hand ihren Teil der Finanzierung nicht mehr tragen kann.
- Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis Gemeinden, Städte und Kantonen die Steuern für natürliche Personen erhöhen müssen, um die Ausfälle auszugleichen. Denn die Rechnung ist einfach: Wenn die Unternehmen weniger bezahlen, verlagert sich die Belastung einfach auf die natürlichen Personen.
Sie haben es gemerkt: Diese Vorlage hat mit einem Kompromiss nichts zu tun. Sie steht vielmehr für die Selbstbedienungsmentalität der verschiedenen Lobbys, die sich lange bekämpft haben, nur um sich in letzter Minute zusammenzuschliessen für ihren Raubzug auf die Bundeskasse. Im Laufe der Beratungen hat die SP-Fraktion der FDP und der CVP immer wieder Vorschläge gemacht, um den Schaden für den Bund auf 500 Millionen zu begrenzen. All unsere Vorschläge wurden diskussionslos abgewiesen.
Aus diesem Grund lehnt die SP diese ungerechte, unsoziale und verantwortungslose USR III ab und wird sie per Referendum bekämpfen.